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Themen für Vorträge über das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE)

  • Drei neue Ideen werden diskutiert: Grunderbe für alle; Neues Bürgergeld; Erbschaften verlosen
  • Was ist dran an diesen Ideen? Wird hier ein Grundeinkommen durch die Hintertür eingeführt oder sind es kreative Lösungen für ein echtes Problem?
  • Was ist unter einem Bedingungslosen Grundeinkommen zu verstehen?
  • Wie alt ist die Idee?
  • Grundsätzliche philosophisch-ethische Argumente pro und contra
  • Ist ein BGE finanzierbar – und was bedeutet „finanzierbar“?
  • Welche sozialen Leistungen könnten bei einem Grundeinkommen entfallen?
  • In welcher Form wäre ein solches Grundeinkommen konzipierbar und in welcher realisierbar?
  • Welche Wirkungen eines BGE werden erhofft, welche befürchtet?
  • Welche davon sind immerhin plausibel?
  • Meine persönlichen Erfahrungen mit (einigen) Befürwortern eines BGE
  • Bisherige wissenschaftlich begleitete Experimente zur Ermittlung der Verhaltenswirkungen
  • Wie stehen die Deutschen in Umfragen zum Bedingungslosen Grundeinkommen?
  • Was sagen die Parteien in Deutschland um BGE?
  • Prominente Befürworter und Gegner
  • BGE in anderen Ländern
  • Alternativen zum BGE
  • Wieviel „Grundeinkommen“ werden wir letztlich bekommen, und wie „bedingungslos“ wird es sein?

Meine (derzeitige) Haltung zum Bedingungslosen Grundeinkommen

Falls Sie erwägen, mich zu einem Vortrag einzuladen, sollten Sie meine (derzeitige) Haltung zum bedingungslosen Grundeinkommen kennen:
  1. Ich bin kein Aktivist pro oder contra BGE. Ich bemühe mich um eine sachliche Analyse.
  2. Manche Hoffnungen, manche Befürchtungen sind plausibel, andere unplausibel. Aber Genaues weiß man kaum.
  3. Daher sind Experimente notwendig.
  4. Jedoch: aussagekräftige BGE-Experimente zu konzipieren und realisieren, ist schwierig. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin versucht gerade, in Deutschland ein solches Experiment nach den Regeln der Kunst durchzuführen.
  5. Es gibt Alternativen zum Bedingungslosen Grundeinkommen.
  6. Die Entscheidung pro oder contra BGE ist stark geprägt von ethischen Grundeinstellungen bezüglich Menschen- und Gesellschaftsbild.